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Verfassungsbeschwerde
Am 12. April 2010 hat Frau Dr. med., Dipl. Psych. Lotte Hartmann-Kottek Verfassungsbeschwerde mit dem Titel “Die Psychotherapie-Richtlinien (GBA) - ein Instrument der Ungleich-Behandlung” beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.
Begründung: Nach Ansicht der Beschwerdeführerin stellen die Psychotherapie-Richtlinien, verfaßt durch den Gemeinsamen Bundesausschuß (GBA) bezüglich der Festschreibung der Richtlinien-Verfahren und dem Ausschluß anderer, genannt “Nicht-Richtlinien-Verfahren”, speziell der Gestalttherapie, einen “Akt öffentlicher Gewalt” dar.
Beschwerdegegenstand: In der letzten Fassung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) vom 19. Feb. 2009, in Kraft getreten am 18. April 2009, wurde vom GBA als Nicht-Richtlinien-Verfahren ausdrücklich die Gestalttherapie neben 5 weiteren aufgeführt, obwohl diesem seit Existenz des GBAs kein Anerkennungsantrag, keine offizielle Überprüfung und entsprechend keine Ablehnung der Gestalttherapie vorangegangen war, gegen die die Gestalttherapeuten hätten Stellung nehmen können. Die Ausgrenzung der Gestalttherapie (wie von noch einigen anderen Verfahren) verletzt nach Ansicht der Beschwerdeführerin das Grundgesetz, Artikel 3, 5, 12.
Die Dokumente zur Verfassungsbeschwerde stehen hier als Download (PDF) zur Verfügung:
Verfassungsbeschwerde / Berufspolitik
Anhang I.Gestalttherapie
Anhang II.Forschung
Anhang III.Vernetzung
Anhang IV Psychotherapie-Richtlinie
Literatur
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